ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der
Firma SRC Smartrepair & Care GmbH,
Lütmarser Str. 54, 37671 Höxter
1. Allgemeines
a. Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für
solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe der Firma SRC Smartrepair &
Care GmbH (haftungsbeschränkt), im folgenden SRC GmbH genannt, erbracht werden.
b. Für den
Einsatz von Subunternehmern und Leihpersonal ist keine Zustimmung des
Auftraggebers erforderlich.
c. Für den
Vertrag gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil,
wenn die Firma SRC GmbH die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen
ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten
ausschließlich dann zurück, wenn die Firma SRC GmbH mit ihren Kunden
einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
d. Die
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Kunden,
auch wenn sie mündlich, durch Telefon und Fax gemacht werden, auch dann, wenn
die Firma SRC GmbH hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt.
2. Preise und
Preisberechnung
a. Die Preise
der Firma SRC GmbH verstehen sich zuzüglich Montage‑, Verpackungs- und
Versandkosten, sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich
vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste
verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
b. Die Preise
der Firma SRC GmbH sind i.d.R. abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad.
Alle angegebenen Preise entsprechen Fahrzeugen mit normalen Verschmutzungsgrad.
Bei extremen Verschmutzungen wie z. B. Farben, Tierhaaren, Fäkalien etc., für
die eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend
gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist.
Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt werden,
bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu
setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch
erteilt werden.
c. Bis zu einer
Entfernung von 10 km vom Firmensitz der Firma SRC GmbH sind An- und
Abfahrtswege kostenfrei. Bei weiteren An- und Abfahrtswegen wird eine den Energiepreisen
angepasste Kilometerpauschale berechnet.
d. Alle
Preisangaben sind Stückpreise, sofern nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen
getroffen werden.
3. Angebot
a. Angebote der
Firma SRC GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach
schriftlicher Auftragsbestätigung der Firma SRC GmbH zustande oder aber dadurch,
dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird. Der Kunde ist an seinen
Auftrag vier Wochen gebunden.
b. An
Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen usw. behält sich die Firma SRC GmbH das Eigentums
— und Urheberrecht vor. Die Angebote und Entwürfe usw. dürfen Dritten,
insbesondere Wettbewerber nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichtannahme des
Angebots sind sie unverzüglich zurückzugeben. Für Muster, Skizzen und Entwürfe,
die vom Kunden ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen,
auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des
Entgelts auf den Kunden über. Bei Werbeanlagen, welche einschließlich Montage
angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten: Elektrische Zuleitungen,
Gerüstbau‑, Maurer‑, Maler‑, Fundament‑, Abdichtarbeiten. Notwendige
Hebewerkzeuge, Hubwagen, Kräne, etc. sind vom Auftraggeber zu stellen.
4. Schriftform
Die Firma SRC
GmbH nimmt Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche
oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in schriftlicher Form
nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder
aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der
Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu
Lasten des Kunden. Die Firma SRC GmbH händigt dem Kunden auf Wunsch vor der
Produktion einen Ausdruck zur Freigabe aus. Verzichtet der Kunde darauf, so
gilt die Freigabe zur Produktion als erteilt. Sich eventuell daraus ergebende
Beanstandungen des Kunden hat die Firma SRC GmbH dann nicht zu vertreten.
5. Bestellung und
Auftragsbestätigung
a. Die
Bestellung wird durch die Auftragsbestätigung die Firma SRC GmbH verbindlich.
Etwaige Änderungen sind vom Kunden unverzüglich schriftlich der Firma SRC GmbH
bekanntzugeben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie der Firma
SRC GmbH schriftlich bestätigt sind.
b. Die
angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in technischer und
gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehört auch die Leistung
der vereinbarten Anzahlung, Bezahlung und die Erteilung notwendiger
Genehmigungen.
c. Ereignisse
höherer Gewalt berechtigen die Firma SRC GmbH auch innerhalb eines Verzuges die
Lieferung, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz
oder teilweise zurückzutreten. Die Firma SRC GmbH wird den Kunden unverzüglich
über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren
Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die der Firma SRC GmbH die
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks,
Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel)
sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände
bei der Firma SRC GmbH, seinen Vorlieferanten oder einem Sublieferer eintreten.
d. Änderungen
der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen, bleiben vorbehalten.
Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden
oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Kunden. Soweit die Genehmigung
durch die Firma SRC GmbH beschafft wird, ist dieser Vertreter des Kunden. Die
Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Kunde. Wird die
Genehmigung endgültig versagt, kann die Firma SRC GmbH die entstandenen Kosten
zuzüglich 10% der Auftragssumme verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen,
nachzuweisen, dass ein Schaden der Firma SRC GmbH überhaupt nicht entstanden
oder wesentlich geringer ist.
e. Notwendige
Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
6. Montagen
a. Bei
übernommen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und
Verzögerungen durchgeführt werden können.
b. In den
Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen
Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, das durch vom Kunden zu vertretende
Umstände, Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich
wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeit‑, Zeit- und Materialaufwand
gehen zu Lasten des Kunden.
c. Evtl.
erforderliche Fremdleistungen können von der Firma SRC GmbH auf Rechnung des
Kunden in Auftrag gegeben werden.
7. Versand /
Gefahrenübergang / Annahmeverzug (gilt nur bei Versendungskauf)
a. Die Gefahr
des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen geht — sofern der Kunde
nicht Verbraucher ist — auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand die
Lager- oder Geschäftsräume der Firma SRC GmbH oder einer anderen
Fabrikationsstätte verlässt; dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus. Ist der
Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit Besitzerlangung durch den Verbraucher
über (§§ 446,447,474 BGB).
b. Nimmt ein
Kunde, der kein Verbraucher ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist die Firma
SRC GmbH berechtigt, — sofern kein Widerrufsrecht gem. Ziff. 10 dieser AGB
besteht -, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20% des Kaufpreises als
pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der
Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
c. Im Falle
eines außergewöhnlich hohen Schadens behält die Firma SRC GmbH sich das Recht
vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist
die Firma SRC GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei
sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer
des Annahmeverzugs hat der Kunde, der nicht Verbraucher ist, die Firma SRC GmbH
für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal Euro
20.- zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der
Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im
Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behält die Firma SRC GmbH sich das
Recht vor, diese geltend zu machen.
d. Die Firma
SRC GmbH ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.
e. Die
Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der Firma SRC GmbH und wird dem Kunden in
Rechnung gestellt.
8. Lieferung
a. Dem Kunden
übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten- und Zeitpunkte gelten als Richtwerte
und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart
sind. Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen
Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung
durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die
die Firma SRC GmbH nicht zu vertreten hat, so ist die Firma SRC GmbH zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus
diesem Grunde dann nicht zu. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt
oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird
und Firma SRC GmbH dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen
insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik,
veränderte behördliche Genehmigungs- oder Gesetzeslage und behördliche
Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in
den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit
unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
b. Sofern ein
Fixtermin zur Lieferung bestimmt wurde, ist als solcher ausschließlich der
Zeitpunkt des Versands maßgebend. c. Teillieferungen sind zulässig, soweit
nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht
zumutbar sind. Teillieferungen sind vom Kunden anzunehmen. Macht die Firma SRC
GmbH von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur
einmalig erhoben.
9. Verarbeitung
und Lagerung
a. Die Firma
SRC GmbH liefert Ware für normale Beanspruchung insbesondere im Hinblick auf
Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung und den
sachgerechten Einsatz der Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Firma
SRC GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung
oder unsachgemäßen Einsatz entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die
Beanspruchbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei der Firma SRC GmbH die
erforderlichen Auskünfte einzuholen.
b. Für den Fall,
dass das vereinbarte Material wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder
aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht
verwendet werden kann, ist die Firma SRC GmbH berechtigt, ohne ausdrückliche
Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität
ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
c. Notwendige
technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung
darstellen.
10. Zahlung
a. Alle
Zahlungen für den vor Ort Verkauf von Waren und die Entlohnung von Werkleistungen
sind bei Abholung sofort zu leisten. Zahlungen auf übersandte Rechnungen sind
sofort ab Rechnungserhalt, ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn es wird im
Angebot oder auf der Rechnung anders ausgewiesen.
b. Kommt der Kunde
mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche
Forderungen der Firma SRC GmbH zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug
werden Verzugszinsen berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- u. Inkassokosten zu
ersetzen. Die Firma SRC GmbH behält sich die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens vor.
c. Schecks und
Wechsel werden nicht angenommen.
d. Abzüge
jeglicher Art sind ausgeschlossen.
e. Vor
vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der
Verzugszinsen ist die Firma SRC GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden
Vertrag verpflichtet.
f. Die
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die den Lieferanten nach
dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründeten Zweifel an
der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit
aller Forderungen der Firma SRC GmbH zur Folge. Die Firma SRC GmbH ist in
diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihr hierdurch
entstandenen Schadens zu verlangen, es sei denn, der Kunde leistet Vorauszahlung.
11.
Eigentumsvorbehalt
a. Der Firma
SRC GmbH bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Erfüllung
sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten.
b. Das von der
Firma SRC GmbH gemachte Angebot mit allen Bestandteilen sowie etwaiger Entwürfe
bleibt geistiges Eigentum der Firma SRC GmbH und ist urheberrechtlich
geschützt, eine Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei
Nichtzustandekommen des Auftrages ist der Kunde verpflichtet, das Angebot und
den Entwurf an die Firma SRC GmbH zurückzugeben. Bei Verwendung von
angelieferten Daten des Kunden oder nach Auftrag gefertigten Layouts übernimmt
SRC GmbH keinerlei Haftung.
12. Mängelrügen und
Haftung
a. Mängel der
Ware sind der Firma SRC GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar
spätestens innerhalb 5 Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. Mängel,
die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden
können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortige Einstellung etwaige
Bearbeitung oder Benutzung, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge ist die
Firma SRC GmbH zur Nachbesserung berechtigt. Lässt die Firma SRC GmbH eine ihr
hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Nachbesserung
erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung
oder- sofern nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist — auf
Wandlung des Vertrages.
b. Weitere
Ansprüche sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz
von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, (Mangelfolgeschäden).
Der Ausschluss gilt nicht, insoweit die Firma SRC GmbH in Fällen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften zwingend haftet.
c. Nicht
ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen
Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung, werden
ausgeschlossen, es sei denn die Firma SRC GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes
und der groben Fahrlässigkeit zwingend.
d. Sämtliche
Ansprüche gegen die Firma SRC GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren
spätestens 1 Jahr nach Gefahrübertragung auf den Kunden, wenn nicht die
gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. § 852 BGB bleibt unberührt.
e. Material-
oder Fertigungsbedingte Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen
Mangel dar und berechtigen nicht zur Mangelrüge.
13.
Gewährleistung/Haftungsausschluss
a. Bei
Beanstandung von Mängeln kann der Kunde, der Verbraucher ist, Lieferung einer
mangelfreien Sache oder Nachbesserung verlangen. Die Firma SRC GmbH kann dies
verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen
Kosten verbunden ist.
b. Schlagen
Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der
Kunde, der Verbraucher ist, wahlweise Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens zwei Wochen.
Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche zur
Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei dem Verbrauchsgüterkauf
gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.
c. Bei einem
beiderseitigen Handelsgeschäft hat der Kunde die Waren unverzüglich nach
Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei
entdeckte Mängel unverzüglich der Firma SRC GmbH anzuzeigen. Versäumt der Kunde
die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als
genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich der Firma SRC GmbH anzuzeigen;
andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die
Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau
zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.
d.
Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der Firma SRC GmbH durchgeführt
werden, bringen die Mängelhaftung der Firma SRC GmbH zum Erlöschen.
e. Im Falle
einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung
berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung
entspricht.
f. Die Firma
SRC GmbH übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige Farb‑, Qualitäts‑,
Größen und Formabweichungen, die handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind, es
sei denn, der Kunde hat zuvor ein kostenpflichtiges Muster angefordert.
Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum
vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im
Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder
Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Alle Maße und Gewichte in
Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben.
g. Werden auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Arbeiten nur behelfsmäßig ausgeführt,
so übernimmt dafür der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Dies gilt
insbesondere bei der gegen den Rat des Auftragnehmers oberflächlichen Beseitigung
von Durchrostungsschäden, die anschließend überlackiert werden. Unvermeidbare
optische Beeinträchtigungen, die aus Alterungsprozessen, Teillackierungen und
anderen technisch nicht vermeidbaren Umständen resultieren, stellen keinen
Sachmangel dar.
h. Technische
Änderungen bzw. Vorlieferantenwechsel, die der Weiterentwicklung unserer
Produkte dienen, behalten wir uns vor.
i.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung
oder Benutzung oder auf Veränderung oder Verschleiß durch Überbeanspruchung der
gelieferten Ware beruht. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch
den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. gewartet, repariert,
benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den
Installationsanforderungen entsprechen.
j. Die Haftung
der Firma SRC GmbH ist ausgeschlossen, außer (a.) in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit (b.) in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit (c.) in Fällen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (d.)
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn der Vertragszweck
wird nach Art und Auswirkung der Verletzung nicht gefährdet. Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird.
k. Bei dem
Verbrauchsgüterkauf beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Sie verkürzt
sich auf ein Jahr bei gebrauchten Sachen.
l. Die Firma
SRC GmbH übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust von zur
Verfügung gestellten Originalen, Vorlagen, Filme, Dias, Fotos, Skizzen, etc. In
jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung auf den tatsächlichen Materialwert
der Vorlagen bzw. des überlassenen Materials beschränkt. m. Motor- und
Motorraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrik
Abdichtung durchgeführt. Bei Ausfällen übernimmt SRC GmbH keinerlei Haftung.
Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde
die einwandfreie Elektrik Abdichtung im Motorraum und seines Fahrzeuges.
14. Fahrzeug
Folierungen
Mit der
modernen Folien-Beschichtung erhält der Kunde eine neue Farbgebung seines
Fahrzeuges und gleichzeitig einen Schutz des Originallackes, außerdem ist die
Folie waschanlagenfest, zu bedenken ist aber bitte, dass diese nicht mit einer
Lackierung gleichzusetzen ist. Überlappungen sind leider nicht immer auszuschließen.
Die Firma SRC GmbH gewährt auf die Folie 1–5 Jahre (die Länge der Garantie,
ausgenommen sind steinschlagschutzbeschichtete Teile, Stoßstangen und Spiegel.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag nach der Beschichtung des Fahrzeuges
durch die Firma SRC GmbH und Zahlung bei Abholung. Das Fahrzeug sollte
gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden. Lackschäden,
gespachtelte Teile, Nach- und Neulackierungen müssen mindestens sechs Wochen
getrocknet bzw. völlig ausgehärtet und von einer professionellen Lackiererei
mit Nachweis ausgeführt worden sein. Die Beweislast hierfür liegt beim Kunden.
Auf brüchige, rostige und qualitativ niedrige Karosseriearbeiten haftet der
Auftragnehmer ebenfalls nicht. Der Einschluss Staubpartikel, Wasserfelder oder
auch kleinster Lufteinschlüsse ist bei der Folienbeschichtung nicht immer ganz auszuschließen.
Sofern es technisch und in Hinsicht der Haltbarkeit nicht anders möglich ist
sind kleinere Cut’s sowie Überlappungen legitim und angebracht. Durch
verschiedene Ausdehnungen bei Kälte und Wärme kann es nach der Folierungen zu
kleineren „Blitzer“ kommen. Als Blitzer wird bezeichnet, wenn an einen Cut die
Grundfarbe sichtbar ist. Überlappungen der Folien aus techn. Diese
beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Folien, haben keinen Einfluss
auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur Reklamation. Je nach Temperatur
und umgebender Luftfeuchtigkeit trocknen diese Erscheinungen und verschwinden
nach ein bis vier Wochen. Bei Glasscheiben ist zu beachten, dass die Benutzung
erst nach vollständiger Austrocknung empfohlen wird. Das beklebte Fahrzeug kann
erst nach drei Wochen in der Waschanlage gereinigt werden. Innerhalb von diesen
drei Wochen könnte sich die Folie vom Fahrzeug lösen. Wenn innerhalb von 14
Tagen, (Blasenbildung etc.) vorkommen, werden diese bei der Nachkontrolle
beseitigt. Das Aufbringen von Heißwachs ist auf den von uns angebrachten Folien
nicht gestattet. Die Heckscheibenheizung ist ebenso erst nach drei Wochen
vollständiger Austrocknung wieder in Betrieb zu nehmen. Die Firma SRC
Smartrepair & Care GmbH behält sich vor Mehraufwand separat in Rechnung zu
stellen. Die Firma SRC Smartrepair & Care GmbH verpflichtet sich, während
der Garantiezeit die kaschierten Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations‑,
Material‑, oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, entweder kostenlos
zu ersetzen oder nachzubessern. Durch eine erbrachte Garantieleistung wird
weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten
Teile eine neue Garantiezeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz,
auch Verdienstausfälle oder Nebenkosten jeglicher Art.
Die Garantie
erstreckt sich nicht auf folgende Fälle:
1. Schäden und
Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt.
2.
Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
3. Folgeschäden
durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung.
4.
Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
5. Eventuelle
Lackschäden nach dem Entfernen der Folie bei Fahrzeugen.
6. Falsche
Reinigung, z. B. Hochdruckreiniger.
15. Urheberrechte
Sofern der
Kunde die Firma SRC GmbH mit der Herstellung individualisierter Produkte
beauftragt und ihr hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung stellt, so
versichert der Kunde, dass die zur Verfügung gestellten Motive oder Vorlagen frei
von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die Firma SRC GmbH von sämtlichen
Ansprüchen, insbesondere aus der Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder
Verbreitung der eingereichten Motive oder Vorlagen, die ggf. Dritte gegen sie
hieraus geltend machen. Insoweit ist die Firma SRC GmbH berechtigt auch den
Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen, der ihr durch die notwendige
Rechtsverteidigung gegen die Ansprüche Dritter entsteht.
16.
Fahrzeug-Einstellungen
Die Einstellung
von Fahrzeugen zur Durchführung der vereinbarten Arbeiten und aller damit
zusammenhängenden Tätigkeiten erfolgt unentgeltlich, solange kein Verzug in der
Abholung vorliegt. Im letzteren Fall ist SRC GmbH zur Verrechnung von Lager und
Standgeld berechtigt. Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung
eingestellter Fahrzeuge und Teile durch Diebstahl, Feuer oder anderer von uns
nicht zu vertretenden Ursachen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Für
zusätzlichen Wageninhalt, soweit nicht aufgrund besonderer Vereinbarung übergeben,
wird nicht gehaftet.
17. Mitteilungen
Soweit sich die
Vertragspartner per elektronischer Post (E‑Mail) verständigen, erkennen sie die
unbeschränkte Wirksamkeit, der auf diesem Wege übermittelten, Willenserklärungen
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. In der E‑Mail dürfen die
gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen
werden; d. h., sie muss den Namen und die E‑Mail-Adresse des Absenders, den
Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens
des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser
Bestimmung zugegangene E‑Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom
anderen Partner stammend. Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu
formulieren.
18. Abtretung von
Ansprüchen
Der Kunde ist
nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu
übertragen.
19. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Ist der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Firma
SRC GmbH vereinbart. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen
aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach
Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
20. Sonstige
Bestimmungen
Durch etwaige
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende
Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Lütmarser Straße 54 | 37671 Höxter
Fon: 05271 95 95 566 | E-Mail: info@src-hoexter.de